Bio-Siegel bei Nahrungsergänzungsmitteln: Was es bedeutet

Bio-Siegel bei Nahrungsergänzungsmitteln: Was es bedeutet

Hinweis: Dieser Artikel erklärt allgemein die Kennzeichnungsregeln für ökologisch erzeugte Lebensmittel. Er gibt den Stand September 2026 wieder, stellt keine Rechtsberatung und keine Heilversprechen dar und ersetzt nicht den Rat eines Arztes. Bio bezieht sich auf die Erzeugung, nicht auf eine gesundheitliche Bedeutung.

Das Wichtigste in Kürze

Frage Kurzfassung
Ist „bio" geschützt? Ja. „Bio" und „öko" sind rechtlich geschützte Begriffe – anders als „vegan".
Welche Regel gilt? Die EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848, anwendbar seit dem 1. Januar 2022.
Gilt sie für NEM? Ja, sobald das Produkt aus landwirtschaftlichen Rohstoffen besteht.
Die 95-Prozent-Regel Für das EU-Bio-Logo müssen 95 % der landwirtschaftlichen Zutaten aus ökologischer Erzeugung stammen.
Warum fehlt manchen das Logo? Nicht landwirtschaftliche Stoffe – etwa mineralischen Ursprungs – fallen nicht unter die Öko-Verordnung.

Inhaltsverzeichnis

Ein geschützter Begriff – endlich mal

Wer unsere Artikel zu „vegan", zu den Höchstmengen oder zu Health Claims gelesen hat, kennt das Muster: eine vorgesehene Regelung, die seit Jahren fehlt.

Bei „bio" ist es anders. Hier existiert ein vollständiges, EU-weit geltendes Regelwerk mit Zertifizierungspflicht, Kontrollstellen und jährlicher Überprüfung. Die Begriffe „bio" und „öko" sind geschützt – sie dürfen nur verwendet werden, wenn die Vorgaben erfüllt und der Betrieb zertifiziert ist.

Das macht das Bio-Siegel zu einer der wenigen Angaben auf einer Supplement-Packung, die tatsächlich von einer unabhängigen Stelle geprüft wurde, bevor sie gedruckt werden durfte.

Was die EU-Öko-Verordnung regelt

Maßgeblich ist die Verordnung (EU) 2018/848, die seit dem 1. Januar 2022 EU-weit gilt und die Vorgängerregelung abgelöst hat. Sie regelt Anbau, Verarbeitung, Import und Kennzeichnung.

Bereich Was geregelt wird
Anbau Zulässige Betriebsmittel, Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, Fruchtfolge
Verarbeitung Zulässige Verfahren und Zusatzstoffe, Trennung von konventioneller Ware
Import Anforderungen an Ware aus Drittländern
Kennzeichnung Wann das EU-Bio-Logo verwendet werden darf und welche Angaben daneben stehen müssen

Wichtig für Nahrungsergänzungsmittel: Sie fallen unter die Verordnung, sobald sie aus landwirtschaftlichen Rohstoffen bestehen. Ein Wurzelpulver etwa gilt ökorechtlich als verarbeitetes Lebensmittel – ähnlich wie Mehl oder Tee.

Die 95-Prozent-Regel im Detail

Für das EU-Bio-Logo müssen mindestens 95 Prozent der landwirtschaftlichen Zutaten aus ökologischer Erzeugung stammen. Die verbleibenden bis zu 5 Prozent dürfen konventionell sein – aber nur, wenn sie ausdrücklich zugelassen sind.

Aspekt Regelung
Bezugsgröße Die landwirtschaftlichen Zutaten – nicht das gesamte Produktgewicht
Die restlichen 5 Prozent Nur zulässig, wenn sie in Anhang V Teil B der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 gelistet sind
Kennzeichnung im Zutatenverzeichnis Bio-Zutaten werden dort gekennzeichnet, meist mit Sternchen oder dem Zusatz „aus kontrolliert biologischem Anbau"
Unter 95 Prozent Kein EU-Bio-Logo und keine Bio-Auslobung in der Produktbezeichnung – ein Hinweis auf einzelne Bio-Zutaten im Zutatenverzeichnis bleibt möglich

Die erste Zeile ist die, die am häufigsten missverstanden wird: Die Prozentangabe bezieht sich auf die landwirtschaftlichen Bestandteile, nicht auf alles, was in der Kapsel ist. Wasser, Salz und nicht landwirtschaftliche Stoffe bleiben bei der Rechnung außen vor.

Warum manche Produkte kein Bio-Logo tragen können

Dies ist der Punkt, der beim Vergleich von Supplements am meisten Verwirrung stiftet – und die Erklärung ist erfreulich einfach.

Die Öko-Verordnung regelt die ökologische Landwirtschaft. Ihr Gegenstand sind landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel. Stoffe, die nicht aus der Landwirtschaft stammen, sind damit gar nicht Gegenstand der Regelung – für sie gibt es schlicht keine Bio-Kriterien, die man erfüllen könnte.

Stoffgruppe Bio-zertifizierbar?
Pflanzliche Rohstoffe aus Anbau (Kräuter, Wurzeln, Früchte) Ja – der klassische Anwendungsfall
Fermentationsprodukte aus ökologisch erzeugten Ausgangsstoffen Grundsätzlich möglich, je nach Verfahren und Substrat
Stoffe mineralischen Ursprungs Nein – sie stammen nicht aus der Landwirtschaft
Vitamine und Mineralstoffe als isolierte Zusatzstoffe Nicht als solche – sie zählen nicht zu den landwirtschaftlichen Zutaten

Ein konkretes Beispiel: Shilajit ist eine Substanz, die in Gebirgsformationen entsteht und dort gewonnen wird – kein Anbauprodukt. Es fällt damit nicht in den Anwendungsbereich der Öko-Verordnung. Das Fehlen eines Bio-Logos sagt hier also nichts über die Qualität aus, sondern nur, dass die Kategorie nicht passt. Wie die Gewinnung tatsächlich abläuft, steht unter Shilajit Gewinnung und Reinigung.

Wenn ein solches Produkt trotzdem prominent mit „bio" beworben wird, lohnt der genaue Blick darauf, worauf sich die Angabe bezieht.

Was stattdessen aussagekräftig ist: ein chargenbezogenes Analysezertifikat mit Werten zu Schwermetallen und Pestiziden. Das prüft das Endprodukt, nicht die Anbaumethode – siehe Schadstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln.

Die DE-ÖKO-Nummer lesen

Neben dem EU-Bio-Logo steht immer eine Codenummer der Kontrollstelle. In Deutschland sieht sie so aus:

DE-ÖKO-000
DE = Mitgliedstaat  ·  ÖKO = ökologische Produktion  ·  000 = Nummer der zuständigen Kontrollstelle

Angabe Was sie dir sagt
Codenummer der Kontrollstelle Welche Stelle den Betrieb zertifiziert und jährlich kontrolliert hat
Herkunftsangabe unter dem Logo „EU-Landwirtschaft", „Nicht-EU-Landwirtschaft" oder eine Kombination – bezieht sich auf die landwirtschaftlichen Zutaten
Fehlende Codenummer Klares Warnsignal – sie ist bei Verwendung des EU-Bio-Logos vorgeschrieben

Die Codenummer lässt sich über die Kontrollstelle zurückverfolgen – ähnlich wie die Chargennummer bei Analysezertifikaten. Beide Begriffe sind im NEM-Glossar eingeordnet.

EU-Bio-Logo, deutsches Bio-Siegel und Verbandssiegel

Siegel Grundlage Anforderungen
EU-Bio-Logo VO (EU) 2018/848 Verpflichtend bei vorverpackter Bio-Ware aus der EU
Deutsches Bio-Siegel Dieselbe Verordnung Freiwillig zusätzlich, inhaltlich derselbe Maßstab
Verbandssiegel (z. B. Demeter, Bioland, Naturland) Private Verbandsrichtlinien Gehen in Teilen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus

Praktisch heißt das: Das EU-Logo ist der Mindeststandard für Bio, das deutsche Siegel bedeutet dasselbe, und Verbandssiegel setzen in bestimmten Bereichen strengere Maßstäbe an.

Was „bio" nicht bedeutet

Damit keine falschen Erwartungen entstehen – auch das gehört zur ehrlichen Einordnung:

Häufige Annahme Tatsächlich
„Bio sagt etwas über die gesundheitliche Bedeutung" Nein. Bio beschreibt die Erzeugungsweise. Gesundheitsbezogene Aussagen unterliegen einem eigenen Regelwerk (Health Claims)
„Bio heißt frei von Rückständen" Nein. Die Verordnung regelt die zulässigen Betriebsmittel, nicht ein Rückstandsergebnis im Endprodukt. Dafür ist die Analytik zuständig
„Bio heißt automatisch vegan" Nein. Beides sind völlig getrennte Kriterien (vegane NEM erkennen)
„Kein Bio-Logo heißt schlechtere Qualität" Nicht zwingend. Bei nicht landwirtschaftlichen Stoffen ist eine Zertifizierung gar nicht vorgesehen

Häufige Fragen

Ist „bio" bei Lebensmitteln rechtlich geschützt?

Ja. „Bio" und „öko" sind geschützte Begriffe und dürfen nur verwendet werden, wenn die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung erfüllt sind und der Betrieb zertifiziert ist. Das unterscheidet sie von Angaben wie „vegan", für die keine verbindliche EU-Definition existiert.

Welche Verordnung gilt?

Die Verordnung (EU) 2018/848, anwendbar seit dem 1. Januar 2022. Sie regelt Anbau, Verarbeitung, Import und Kennzeichnung ökologisch erzeugter Lebensmittel.

Gilt die Öko-Verordnung auch für Nahrungsergänzungsmittel?

Ja, sobald sie aus landwirtschaftlichen Rohstoffen bestehen. Ein Wurzelpulver gilt ökorechtlich als verarbeitetes Lebensmittel, ähnlich wie Mehl oder Tee.

Was bedeutet die 95-Prozent-Regel?

Für das EU-Bio-Logo müssen mindestens 95 Prozent der landwirtschaftlichen Zutaten aus ökologischer Erzeugung stammen. Die restlichen bis zu 5 Prozent dürfen konventionell sein, aber nur wenn sie in Anhang V Teil B der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 gelistet sind.

Warum tragen manche Supplements kein Bio-Logo?

Weil die Öko-Verordnung landwirtschaftliche Erzeugnisse regelt. Stoffe, die nicht aus der Landwirtschaft stammen, etwa mineralischen Ursprungs, fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Das Fehlen des Logos ist dann keine Qualitätsaussage, sondern eine Kategorienfrage.

Was bedeutet DE-ÖKO-000?

DE steht für den Mitgliedstaat, ÖKO für ökologische Produktion, die Ziffern für die zuständige Kontrollstelle. Die Codenummer ist bei Verwendung des EU-Bio-Logos vorgeschrieben – fehlt sie, ist das ein Warnsignal.

Ist Bio-Ware rückstandsfrei?

Nein. Die Verordnung regelt die zulässigen Betriebsmittel und Verfahren, nicht ein bestimmtes Analyseergebnis im Endprodukt. Aussagen über tatsächliche Gehalte liefert nur ein chargenbezogenes Analysezertifikat.

Was ist der Unterschied zu Demeter oder Bioland?

Das EU-Bio-Logo bildet den gesetzlichen Mindeststandard ab. Verbandssiegel beruhen auf privaten Richtlinien, die in Teilen über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.

Fazit: Eine Angabe, die tatsächlich geprüft wird

Das Bio-Siegel ist eine angenehme Ausnahme im Supplement-Regal: eine Angabe mit klarem Regelwerk, Zertifizierungspflicht und jährlicher Kontrolle. Wenn es da ist, steht etwas Nachprüfbares dahinter.

Genauso wichtig ist die Umkehrung: Ein fehlendes Bio-Logo ist keine Aussage über Qualität. Bei Stoffen, die nicht aus der Landwirtschaft stammen, ist eine Zertifizierung gar nicht vorgesehen. Dort zählt, was im Endprodukt tatsächlich gemessen wurde.

Weiterlesen: Etikett richtig lesen, Schadstoffe und Grenzwerte und Qualitätssiegel GMP, ISO & HACCP.

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Rechtlicher Hinweis: Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Die Ausführungen zur Rechtslage geben den Stand September 2026 wieder, dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Bei gesundheitlichen Fragen konsultiere bitte einen Arzt.

 

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