Health Claims bei Nahrungsergänzungsmitteln: Was erlaubt ist

Aufgeschlagene Verordnung neben einer Dose Nahrungsergänzungsmittel und einer Lesebrille – Symbolbild zur Health-Claims-Verordnung

Hinweis: Dieser Artikel erklärt allgemein die rechtlichen Rahmenbedingungen für gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel. Er gibt den Stand August 2026 wieder, stellt keine Rechtsberatung dar und enthält bewusst keine gesundheitsbezogenen Aussagen über einzelne Produkte. Bei gesundheitlichen Fragen wende dich an medizinisches Fachpersonal.

Das Wichtigste in Kürze

Frage Kurzfassung
Was ist ein Health Claim? Jede Aussage, die einen Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel und der Gesundheit herstellt.
Wer entscheidet, was erlaubt ist? Die EFSA bewertet wissenschaftlich, die EU-Kommission lässt zu. Nur gelistete Aussagen dürfen verwendet werden.
Warum sagen Pflanzenprodukte nichts? Rund 1.500 Aussagen zu Pflanzenstoffen liegen seit 2010 „on hold" – weder zugelassen noch abgelehnt.
Absolut verboten Jeder Bezug zur Linderung, Behandlung oder Heilung von Krankheiten.
Was das für dich heißt Ein Anbieter mit konkreten Wirkversprechen bricht geltendes Recht – das ist ein Warnsignal, kein Qualitätsmerkmal.

Inhaltsverzeichnis

Die Ausgangsfrage

Wer Produktbeschreibungen von Nahrungsergänzungsmitteln liest, stößt auf ein Muster: Manche Anbieter beschreiben ausführlich Herkunft, Zusammensetzung und Herstellung – und sagen nichts darüber, was das Produkt bewirken soll. Andere versprechen konkrete Effekte in klaren Worten.

Der naheliegende Schluss wäre, dass die erste Gruppe nichts zu bieten hat. Tatsächlich ist es umgekehrt: Die zurückhaltende Formulierung ist die rechtskonforme.

Der Grund dafür ist eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2006 – und eine Liste, über die seit 2010 nicht entschieden wurde.

Was die HCVO regelt

Die Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 regelt, welche Angaben über Lebensmittel gemacht werden dürfen. Sie unterscheidet zwei Kategorien:

Kategorie Was gemeint ist Beispiel
Nährwertbezogene Angabe Aussage über den Nährstoffgehalt „Zuckerarm", „Quelle von Ballaststoffen"
Gesundheitsbezogene Angabe (Health Claim) Aussage über einen Zusammenhang zwischen Lebensmittel und Gesundheit Nur zulässig, wenn sie zugelassen und gelistet ist

Das Grundprinzip ist ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt: Gesundheitsbezogene Angaben sind grundsätzlich untersagt – erlaubt ist nur, was zuvor von der EFSA wissenschaftlich bewertet und von der EU-Kommission ausdrücklich zugelassen wurde.

Entscheidend ist dabei: Es reicht nicht, dass eine Aussage wahr ist. Sie muss zugelassen sein. Eine wissenschaftlich gut belegte Aussage ohne Zulassung bleibt unzulässig.

Die drei Arten gesundheitsbezogener Angaben

Artikel Was darunter fällt Verfahren
Art. 13 Abs. 1 Allgemeine funktionelle Angaben – Bedeutung eines Nährstoffs für normale Körperfunktionen Gemeinschaftsliste, von der Kommission verabschiedet
Art. 13 Abs. 5 Angaben auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse Einzelzulassung nach Antrag
Art. 14 Angaben zur Verringerung eines Krankheitsrisikos sowie Angaben zur Entwicklung von Kindern Strengstes Verfahren, Einzelzulassung

Für die allermeisten Produkte im Handel ist Artikel 13 Absatz 1 die relevante Kategorie – und genau dort liegt das Problem, um das es gleich geht.

Die Positivliste – und was darauf steht

Mit der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 hat die Kommission eine Liste zugelassener allgemeiner funktioneller Angaben verabschiedet. Sie enthält den zulässigen Wortlaut, den betreffenden Stoff und die Bedingungen, unter denen die Angabe verwendet werden darf.

Charakteristisch für diese Liste:

  • Sie betrifft ganz überwiegend Vitamine und Mineralstoffe, dazu einige weitere gut untersuchte Stoffe.
  • Die Formulierungen beziehen sich auf normale Körperfunktionen, nicht auf Verbesserungen oder Steigerungen.
  • Jede Angabe ist an Mengenbedingungen geknüpft: Sie darf nur verwendet werden, wenn das Produkt eine bestimmte Menge des Stoffes enthält.

Ein Beispiel für eine zugelassene Angabe ist die Aussage, dass Vitamin C zu einer normalen Funktion des Immunsystems beiträgt. Diese Formulierung ist gelistet und unter den festgelegten Bedingungen verwendbar – abgewandelte, verstärkte oder zugespitzte Varianten davon sind es nicht.

Der Zusammenhang zwischen Mengenbedingung und Etikett ist im Artikel Etikett richtig lesen beschrieben, die zugehörigen Fachbegriffe im NEM-Glossar.

Die On-Hold-Liste: der eigentliche Grund für die Stille

Dies ist der Punkt, der fast nirgends erklärt wird – und ohne den die gesamte Kommunikation im Supplement-Bereich unverständlich bleibt.

Als die Mitgliedstaaten Angaben zur Bewertung einreichten, betraf ein großer Teil davon Pflanzenstoffe („Botanicals"). Rund 1.500 dieser allgemeinen funktionellen Angaben zu botanischen Stoffen wurden jedoch nicht zu Ende bewertet.

Die Kommission entschied im September 2010, die Bewertung gesundheitsbezogener Angaben zu botanischen Stoffen vorerst nicht fortzuführen. Seither befinden sich diese Angaben in einem Schwebezustand – der sogenannten „on hold"-Liste, die insgesamt über 2.000 zu prüfende Aussagen umfasst.

Status Bedeutung in der Praxis
Zugelassen Der gelistete Wortlaut darf unter den festgelegten Bedingungen verwendet werden
Abgelehnt Die Angabe darf nicht verwendet werden
„On hold" Weder zugelassen noch abgelehnt – eine Positivliste für Botanicals wurde bis heute nicht verabschiedet. Die rechtliche Einordnung dieser Angaben ist seit Jahren Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen

Ein wesentlicher Grund für den Stillstand ist die schwierige Abgrenzung: Je konkreter eine Wirkung eines Pflanzenstoffs beschrieben wird, desto näher rückt das Produkt an ein Arzneimittel mit pharmakologischer Wirkung – und damit in ein anderes Rechtsgebiet mit eigenem Zulassungsverfahren.

Die praktische Folge: Für einen großen Teil der pflanzlichen und sonstigen nicht-vitaminischen Stoffe existiert schlicht keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe. Ein Hersteller, der sich an die Verordnung hält, kann über solche Stoffe deshalb Herkunft, Zusammensetzung, Verarbeitung und Qualität beschreiben – aber keine gesundheitliche Bedeutung behaupten.

Das gilt auch für die Stoffe in unserem Sortiment. Weshalb du in unseren Artikeln zu Shilajit und Nattokinase viel über Herkunft, Gewinnung, Inhaltsstoffe und Qualitätsprüfung liest – und nichts über versprochene Effekte.

Krankheitsbezug: die absolute Grenze

Unabhängig von allen Listen gilt eine Grenze ausnahmslos: Lebensmitteln dürfen keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung menschlicher Krankheiten zugeschrieben werden. Dieses Verbot ergibt sich aus dem allgemeinen Lebensmittelrecht und gilt für jede Form der Kommunikation.

Erfasst sind nicht nur ausdrückliche Aussagen, sondern auch:

  • Bildliche Darstellungen, die einen Krankheitsbezug nahelegen
  • Symbole und Gestaltungselemente aus dem medizinischen Kontext
  • Produktnamen, die auf eine Krankheit anspielen
  • Verweise auf Empfehlungen, die einen Behandlungszusammenhang suggerieren

Der Unterschied zwischen Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel und was daraus folgt, steht im Einsteiger-Guide.

Zulässig vs. unzulässig – Formulierungen im Vergleich

Die folgende Gegenüberstellung zeigt das Prinzip. Sie ist eine vereinfachte Orientierung, keine Rechtsberatung – im Einzelfall kommt es auf Stoff, Menge, Kontext und Gesamteindruck an.

Art der Aussage Einordnung
Beschreibung von Herkunft und Gewinnung des Rohstoffs Zulässig – keine gesundheitsbezogene Angabe
Angabe der enthaltenen Menge eines Bestandteils Zulässig – Pflichtangabe nach Kennzeichnungsrecht
Hinweise auf Prüfverfahren, Labor und Produktionsstandort Zulässig, sofern zutreffend und belegbar
Gelistete Angabe im zugelassenen Wortlaut, Mengenbedingung erfüllt Zulässig
Gesundheitliche Bedeutung eines Stoffes ohne zugelassene Angabe Unzulässig – auch wenn Forschung existiert
Zugespitzte Abwandlung einer zugelassenen Formulierung Unzulässig – der zugelassene Wortlaut ist maßgeblich
Jeder Bezug zu Vorbeugung, Behandlung oder Heilung von Krankheiten Unzulässig – ausnahmslos

Vier Muster, an denen du Umgehungsversuche erkennst

Weil die Regeln streng sind, haben sich Umgehungsmuster etabliert. Sie zu kennen hilft beim Einordnen von Produktseiten.

# Muster Wie es funktioniert
1 Der Vitamin-Huckepack Einem pflanzlichen Produkt wird ein Vitamin oder Mineralstoff zugesetzt, nur um dessen zugelassene Angabe verwenden zu dürfen. Beworben wird der Pflanzenstoff, die Aussage stammt vom Zusatz
2 Auslagerung an Dritte Wirkaussagen werden nicht vom Anbieter getroffen, sondern in Erfahrungsberichte, Blogbeiträge oder Kooperationen verlagert
3 Andeutung statt Aussage Bilder, Symbole und Wortfelder erzeugen einen Eindruck, den der Text nicht ausspricht. Rechtlich zählt der Gesamteindruck
4 Berufung auf Tradition Ein historischer Anwendungskontext wird geschildert, um eine gesundheitliche Bedeutung nahezulegen, ohne sie zu behaupten

Muster 1 ist der Grund, warum manche Produkte Zusätze enthalten, die inhaltlich wenig zum Hauptbestandteil beitragen. Wir gehen hier bewusst einen anderen Weg – die Überlegungen dazu stehen im Artikel Nattokinase ohne Vitamin K2.

Warum „es gibt Studien" nicht ausreicht

Ein häufiges Argument lautet: Wenn Forschung zu einem Stoff existiert, müsse man doch darüber sprechen dürfen. Rechtlich ist das nicht so – und dafür gibt es nachvollziehbare Gründe.

Einwand Warum er nicht trägt
„Es gibt doch Studien dazu" Die Verordnung verlangt eine behördliche Zulassung, nicht das bloße Vorhandensein von Publikationen
„Die Studie war positiv" Bewertet wird die Gesamtheit der Evidenz, nicht eine einzelne günstige Untersuchung
„In anderen Ländern darf man das sagen" Für den Vertrieb in der EU gilt EU-Recht, unabhängig von Regeln in Drittstaaten
„Ich sage es ja nur allgemein" Auch unspezifische gesundheitsbezogene Aussagen sind an eine zugelassene Angabe zu koppeln

Dahinter steht eine Systementscheidung: Ein einheitlicher Prüfmaßstab verhindert, dass die Werbeaussage vom Marketingbudget abhängt statt von der Datenlage. Wie sich Studienqualität grundsätzlich einordnen lässt, behandelt der Artikel Shilajit Wirkung – was sagt die Forschung.

Woran du seriöse Anbieter erkennst

Positives Zeichen Warnsignal
Ausführliche Angaben zu Herkunft, Zusammensetzung und Prüfung Viel Versprechen, wenig Deklaration
Zurückhaltung bei gesundheitlichen Aussagen Konkrete Wirkversprechen für Pflanzenstoffe
Klare Mengenangaben pro Tagesdosis Sammelbezeichnungen ohne Einzelmengen
Vollständige Pflichthinweise Fehlende Warnhinweise oder Impressumsangaben
Analysezertifikat auf Anfrage Krankheitsbezug in Text oder Bild

Die Umkehrung des ersten Eindrucks: Ein Anbieter, der viel verspricht, wirkt selbstbewusst. Tatsächlich verstößt er damit gegen geltendes Recht – und wer bei den Aussagen nachlässig ist, ist es erfahrungsgemäß nicht nur dort. Weitere Prüfpunkte im Artikel NEM online kaufen und Schadstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln.

Häufige Fragen

Was ist ein Health Claim?

Eine gesundheitsbezogene Angabe – jede Aussage, die einen Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile und der Gesundheit herstellt. Geregelt ist das in der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006.

Warum steht auf Nahrungsergänzungsmitteln nicht, was sie bewirken?

Weil gesundheitsbezogene Angaben grundsätzlich verboten sind und nur verwendet werden dürfen, wenn sie zuvor bewertet und zugelassen wurden. Für viele pflanzliche Stoffe existiert keine zugelassene Angabe – ein rechtstreuer Anbieter kann dann nur Herkunft, Zusammensetzung und Qualität beschreiben.

Was bedeutet die „on hold"-Liste?

Rund 1.500 allgemeine funktionelle Angaben zu botanischen Stoffen wurden nicht zu Ende bewertet. Die Kommission entschied 2010, die Prüfung vorerst nicht fortzuführen. Diese Angaben sind seither weder zugelassen noch abgelehnt; eine Positivliste für Botanicals wurde bis heute nicht verabschiedet.

Darf ein Hersteller sagen, dass es Studien zu einem Stoff gibt?

Die Verordnung verlangt eine behördliche Zulassung der Aussage – das bloße Vorhandensein von Publikationen genügt nicht. Bewertet wird zudem die Gesamtheit der Evidenz, nicht eine einzelne günstige Untersuchung.

Was ist bei Krankheitsbezug erlaubt?

Nichts. Lebensmitteln dürfen keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung menschlicher Krankheiten zugeschrieben werden. Das gilt auch für Bilder, Symbole, Produktnamen und Andeutungen – maßgeblich ist der Gesamteindruck.

Warum enthalten manche Pflanzenprodukte zugesetzte Vitamine?

Ein Grund kann sein, dass für den zugesetzten Vitamin- oder Mineralstoff eine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe existiert, für den pflanzlichen Hauptbestandteil aber nicht. Die Aussage auf der Verpackung stammt dann vom Zusatz, nicht vom beworbenen Stoff.

Wer kontrolliert die Einhaltung?

Die Lebensmittelüberwachung der Länder. Daneben können Wettbewerber und Verbände Verstöße wettbewerbsrechtlich verfolgen. Bei behördlichen Kontrollen zählen unzulässige gesundheitsbezogene Aussagen zu den häufigsten Beanstandungsgründen.

Bedeutet Zurückhaltung, dass ein Produkt nichts taugt?

Nein. Zurückhaltung bei gesundheitsbezogenen Aussagen ist die rechtskonforme Kommunikation. Aussagekräftig sind stattdessen Deklaration, Mengenangaben pro Tagesdosis, Herkunft und die Verfügbarkeit eines chargenbezogenen Analysezertifikats.

Fazit: Warum wir wenig versprechen

Die Health-Claims-Verordnung kehrt eine gewohnte Logik um: Wer viel verspricht, hat nicht mehr belegt, sondern weniger Regeln beachtet. Und wer nichts verspricht, hat nicht weniger zu bieten – sondern hält sich an einen Rahmen, der genau dafür gemacht wurde, Verbraucher vor unbelegten Aussagen zu schützen.

Für Stoffe wie Shilajit und Nattokinase existiert keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe. Deshalb findest du bei uns Angaben zu Herkunft, Gewinnung, Zusammensetzung, Mengen und Prüfung – und keine Aussagen darüber, was die Produkte bewirken sollen. Das ist keine Zurückhaltung aus Unsicherheit, sondern die einzige Form, die zulässig ist.

Woran du ein Produkt stattdessen messen kannst, steht in diesen Artikeln: Etikett richtig lesen, Schadstoffe und Analysezertifikate und Mythen im Faktencheck.

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Rechtlicher Hinweis: Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Die Ausführungen zur Rechtslage geben den Stand August 2026 wieder, dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Bei gesundheitlichen Fragen konsultiere bitte einen Arzt.

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